Erstberatung

Sofern Sie Sich ausschließlich für eine Erstberatung an uns wenden, berechnen wir eine pauschale Beratungsgebühr von

226,10 € brutto (190 € netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer).

Dieser Ansatz geht vollständig in einer weiteren Rechtsverfolgung auf. Das bedeutet, dass bei jeder Art von weiterer Mandatsübernahme und Bearbeitung ausschließlich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen, die dort für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen sind. Die Erstberatungsgebühr entfällt insoweit.