Beratungshilfe

Sollten Sie nur geringfügig finanzielle Mittel zur Verfügung haben und Ihnen für die jeweilige Angelegenheit auch keine Rechtsschutzversicherung zur Seite stehen, so besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen

Beratungshilfeschein

zu beantragen.

Folgen Sie der Verlinkung und füllen Sie den Antrag vollständig aus. Wenden Sie Sich mit demselben an das Amtsgericht bei Ihnen am Ort. Man wird Ihnen das weitere Vorgehen erklären und Sie eventuell zu weiteren Erklärungen oder Nachweisbeibringungen auffordern. Sobald Sie alles Erforderliche getan haben, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie Sich unmittelbar an uns wenden können. Dieser deckt die Erstberatung ab. Wir werden dann zusammen erörtern, wie Ihnen schnell und effektiv geholfen werden kann.

Für Sie entsteht ausschließlich ein Selbstkostenbeitrag von 15 €.