Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Bindung der Rechtsanwaltschaft an das RVG

In Deutschland sind Rechtsanwälte an Gebührenregelungen gebunden. Diese finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Rechtsanwalt darf die dort geregelten Gebührensätze nur unter bestimmten Voraussetzungen über- oder unterschreiten. Als Ratsuchender ist für Sie Folgendes zunächst regelmäßig von Bedeutung:

  1. Wir informieren Sie immer vor jeder kostenauslösenden Tätigkeit darüber, dass und in welcher Höhe der nächste Schritt mit Kosten verbunden ist.
  2. Für eine einfache Erstberatung fallen bei uns die unter dem Punkt Erstberatung genannten Gebühren an.
  3. Wenn wir für Sie über die Erstberatung hinaus die Verfolgung Ihrer rechtlichen Interessen außergerichtlich wahrnehmen, so bestimmen sich die anfallen Kosten in den meisten Fällen nach der sogenannten Geschäftsgebühr des RVG, die mit einem Streitwertmultiplikator zusammen den zu zahlenden Gebührenbetrag ergibt. Wie dies genau funktioniert, müssen Sie Sich nicht erarbeiten. Es existieren im Web zahlreiche kostenfreie Angebote, bei denen unter Eingabe des Streitwerts die Anwaltskosten für Sie errechnet werden (siehe links Anwalts- / Gerichtskostenrechner).
  4. Der Streitwert Ihrer Rechtssache ergibt sich regelmäßig aus dem konkreten Begehren in der Streitsache. Wollen Sie einen bestimmten Geldbetrag von einer anderen Person oder umgekehrt, so stellt dies regelmäßig den Streitwert dar. In anderen Fällen wie beispielsweise der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder eines Mietvertrages ist dies komplizierter. Hierfür existieren Berechnungsvorschriften in den §§ 22 ff. RVG und 39 ff. Gerichtskostengesetz (GKG). Sprechen Sie uns einfach direkt darauf an und wir helfen Ihnen gerne bei der korrekten Berechnung, damit Sie den Anwaltskostenrechner sinnvoll für Sich einsetzen können.
  5. Weitere Kosten können durch die Anstrengung von Gerichtsverfahren oder anschließende Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen.
  6. Eine streitwertunabhängige Bezahlung (etwa nach Stunden oder als Pauschale) kommt nur auf Basis einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant in Betracht. Ist dies Ihrerseits gewünscht, sprechen Sie uns gerne an.

Wenn Sie Weiteres erfahren möchten, klären wir Sie jeder Zeit gerne über alle Details auf, die Sie interessieren.